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MOFA – PRÜFBESCHEINIGUNG

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
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MOFA – PRÜFBESCHEINIGUNG

Mindestalter:
Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Gültig für folgende Fahrzeuge:
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h (keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)

Ablauf der Ausbildung:
Theorie: 6x 90min. Teilnahme am theoretischen Unterricht Lehrmaterial: Lehrbuch und ein Satz Übungsbögen Theoretische Prüfung beim TÜV Praxis: 90min. praktische Ausbildung:
Stadtfahrt in Begleitung des Fahrlehrers.

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

A

Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge Kraftrad über 45 km/h Über 35 kW Motorleistung Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
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FAHRZEUG: Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad über 45 km/h
Über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm

BEMERKUNG:
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren

ALTER:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

SCHLIESST EIN:
A2, A1, AM

 

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

A2

Mittelschwere Krafträder Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
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FAHRZEUG: Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad über 45 km/h
Über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm

BEMERKUNG:
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren

ALTER:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

SCHLIESST EIN:
A2, A1, AM

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
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FAHRZEUG: Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summer der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

ALTER:
18 Jahre / 17 Jahre bei Teilnahme am begleitendem Fahren

SCHLIESST EIN:
AM, L

 

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen.
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Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

ASF

Jeder Fahranfänger, der in der Probezeit bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches bei uns, in der Fahrschule Ehle absolviert werden kann.
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Jeder Fahranfänger, der in der Probezeit bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches bei uns, in der Fahrschule Ehle absolviert werden kann.

Was bringt mir das? – Du kannst Deinen Schein behalten!
Erhält die Behörde nicht innerhalb der Frist von 2-3 Monaten die Teilnahmebescheinigung, wird der Führerschein entzogen. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden, die Teilnahme an einem Seminar ist Voraussetzung.
Nicht jede Fahrschule darf diese Seminare durchführen und nicht jede Woche startet ein Seminar.

Also den „blauen Brief “ Anordnung zum Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) nicht lange liegen lassen, sondern gleich anmelden und einen Seminarplatz sichern, denn Fristablauf bedeutet Fahrerlaubnisentzug.

Solltest Du nach Teilnahme an dem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut mit einem schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig werden, wird von der Behörde verwarnt und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahe gelegt.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sollte innerhalb der Probezeit danach erneut eine Zuwiderhandlung begangen werden.

AM

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h Elektromotor max. 4 kW Nennleistung Verbrennungsmotor max. 50 ccm
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FAHRZEUG: Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
Verbrennungsmotor max. 50 ccm

FAHRZEUG: Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

ALTER:
16 Jahre

 

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

A1

Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
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FAHRZEUG: Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, max 15 kW Motorleistung

ALTER:
16 Jahre

SCHLIESST EIN:
AM

B17

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung

Schon mit 17 Jahren mobil auf vier Rädern – allerdings nur in Begleitung.

Frühestens mit 16,5 Jahren kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei der Führerscheinstelle „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ beantragt werden.

Ausbildung wie bei Volljährigen

Anschließend erfolgt in der Fahrschule die reguläre Ausbildung. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie frühestens am 17. Geburtstag eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Anforderungen an die Begleitperson

Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Fahrt eine der Begleitpersonen mitfahren, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis darf die Begleitperson im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet).
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf nicht in die Bedienung des Autos eingreifen.
  • Eine Unterweisung der Begleitpersonen wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
  • Die in der Fahrerlaubnisklasse B enthaltenen Fahrerlaubnisklassen AM und L sind auch bei der Prüfungsbescheinigung enthalten. Sie gelten ohne Einschränkungen und Auflagen.

 

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
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FAHRZEUG:
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

ALTER:
18 Jahre / 17 Jahre mit Teilnahme am begleitendem Fahren

VORBESITZ:
B

SCHLIESST EIN:
AM, L

 

 

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

B196

Auto Erweiterung Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern (125 cm³) Für die Führerscheinausbildung der Klasse B196 musst du 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B.
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Klasse B196

Auto Erweiterung

Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern (125 cm³)

Für die Führerscheinausbildung der Klasse B196 musst du 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B.

THEORIE

Der theoretische Unterricht findet an folgenden Tagen statt:

Montag:19:00 – 20:30 Uhr
Mittwoch:19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag:19:00 – 20:30 Uhr

Seminarangebote FES

Freiwilliger Punktabbau durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Sie haben Punkte in Flensburg?
Bei einem Stand von acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen!
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bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.

Der sogenannte Punktetacho macht deutlich, in welchen Stufen bei Verkehrsverstößen vorgegangen wird. Der erste Schritt der zuständigen Behörde ist es, bei einem Stand von drei Punkten den Kraftfahrer vorzumerken. Werden dann vier oder fünf Punkte erreicht, ermahnt die Behörde den auffällig gewordenen und weist auf die Möglichkeit zum Abbau eines Punktes durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hin.

Bei weiter ansteigendem Punktekonto (sechs bis sieben Punkte) versendet die Behörde eine Verwarnung, wieder mit dem Hinweis auf die Möglichkeit an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, nur jetzt ohne Punktabzug.

Bei einem Stand von acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Bürozeiten:
Mo.  - Do. 16:00 - 19:00 Uhr
Di. + Do. 10:00 - 13:00 Uhr
Freitag 16:00 - 18:00 Uhr


Theoretischer Unterricht
18:00 - 19:30 Uhr


Mitglied Fahrlehrerverband-Hamburg
Geprüft durch den LBV - Hamburg
Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer
ADAC Partnerfahrschule

Fahrschule - Ehle
Marienthaler Straße 1
20535 Hamburg
Telefon: 040-2504320
Mobil: 0172-4202223
E-Mail: fahrschuleehle@aol.com